Ausgelöste Brandmeldeanlage
Einsatz 2025-0021 | Veröffentlicht am
Wir wurde am Abend des 4.9.25 wie am Abend zuvor durch die automatische Brandmeldeanlage einer Klinik alarmiert. Hierbei wurde mutwillig ein Druckknopfmelder eingeschlagen und somit der Alarm ausgelöst. Das Betätigen eines Druckknopfmelders der Brandmeldeanlage ist ausschließlich im Ernstfall also bei einem realem Brand oder einer akuten Gefahr erlaubt. Das mutwillige oder grundlose Auslösen einer Brandmeldeanlage ist strafbar.
Einsatzkarte
Einsatzdetails
Einsatzstichwort
Feueralarm
Einsatzart
Feueralarm
Alarmierung
04.09.2025 21:17
Einsatzort
Bad Salzhausen, Am Hasensprung
Alarmierungsarten
Alarmierte Einheiten
Feuerwehr Geiß-Nidda / Bad Salzhausen
Fahrzeuge